Hinweisgeber
Als Hinweisgeber:in können Sie Hinweise über Missstände oder Verstöße gegen Gesetze, Rechtsvorschriften, interne Arbeitsanweisungen, Richtlinien oder Vorgaben in unserem Unternehmen melden. In diesem Fall fällt Ihr Schutz vor Sanktionen am Arbeitsplatz unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Beispiele
- Verstoß gegen Korruptionsrichtlinie
- (Mögliche) Straftat durch das Unternehmen
- Geringes Qualitätsniveau/ unzureichende Qualitätssicherung
- Missstände beim Arbeitsschutz
- Sexuelle Belästigung
- Diskriminierung
- Nicht-Einhaltung von Brandschutzvorschriften
- (Potenzielle) Datenschutz-Verletzung